MIETBEDINGUNGEN

  • 1 Gebuchte und bestätigte Termine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein von uns bestätigter Termin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber ausgeschlossen.
  • 2 Für Ausfallzeiten durch ungünstige Witterungsverhältnisse am Veranstaltungsort, durch Beschädigung und dadurch bedingte Reparaturen während der Mietzeit, sowie durch Verspätungen bis 60 Minuten, kann kein Mietpreis-Nachlass gewährt werden.
  • 3 Eventuell erforderliche Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Gelände) werden vom Mieter eingeholt. Ebenso ist, bei Anlieferung durch uns, für eine ungehinderte Zufahrt zum Einsatzort mit einem Kleintransporter zu sorgen.
  • 4 Der Rücktritt vom Vertrag ist bis zu 30 Tage vor vereinbartem Termin kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis 15.Tag vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 50% der Auftragssumme, ohne Transportkosten. Bei Rücktritt ab Tag 14 oder ein Nichtabholen der Mietgegenstände bei vereinbarter Selbstabholung werden mit 100% der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, so werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet. Bei Erteilung eines Alternativ-Auftrages innerhalb des gleichen Rechnungsjahres entfällt die Stornogebühr.
  • 5 Bei Anmietung einer Hüpfburg ohne durch uns gestelltes Beaufsichtigungspersonal hat der Mieter für Aufsichtspersonen und ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Hierbei sind folgende Punkte besonders zu beachten:

– Während der Benutzung muss das Gebläse die ganze Zeit in Betrieb sein, überschüssige Luft tritt in den Ecken und an den Nähten der Hüpfburg aus. Für ausreichende Stromversorgung (230V / 16A) hat der Mieter zu sorgen.

– Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden

– Gefährliche, insbesondere spitze oder scharfe Gegenstände, sowie Lebensmittel dürfen nicht mit auf das Hüpfkissen genommen werden.

– Die Kinder dürfen nicht die Seitenwände hochklettern und nicht auf dem Eintrittskissen springen oder hinausspringen.

– Es dürfen nicht zu viele Kinder gleichzeitig auf der Hüpfburg springen.

  • 6 Bei starkem Wind, Sturm oder Regen darf die Hüpfburg nicht aufgebaut werden. Sollten die vorgenannten Ereignisse während des Betriebes eintreten, ist dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg unverzüglich geräumt und abgebaut wird. Bei Außeneinsätzen ist die Hüpfburg gegebenenfalls durch befestigen mittels Seile oder Verankerung vor Wegrutschen zu sichern.
  • 7 Dem Mieter obliegt für die gesamte Mietdauer die Verkehrssicherungspflicht insbesondere bei Aufbau, Betrieb und Abbau der Hüpfburg.

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  • 8 Für Beschädigungen, auch durch Dritte, während der Mietdauer haftet der Mieter.
  • 9 Für Ansprüche aus während des Betriebes der Hüpfburg entstandenen Personen- und Sachschäden haften wir nicht.
  • 10 Die Hüpfburg muss sauber und trocken sein bei Rückgabe. Bei nasser oder verschmutzter Hüpfburg berechnen wir € 40,00 für Reinigung und Trocknung. Bei gröberer Verschmutzung werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.